Freitag, Oktober 16

Nachrichten

Beim Einkauf sollen zwei einheitliche EU-Kennzeichnungen die Rechte bei mangelhaften Waren verständlicher machen. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben. Entscheidend bleibt die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und einer zusätzlichen Herstellergarantie.