Die Inflationsrate in Deutschland ist im September 2026 voraussichtlich auf 3,3 Prozent gestiegen. Das Statistische Bundesamt meldet zugleich einen kräftigen Anstieg der Energiepreise. Die Angaben sind vorläufig und beschreiben die durchschnittliche Preisentwicklung – nicht automatisch die Belastung jedes einzelnen Haushalts.
Die wichtigsten vorläufigen Zahlen
Nach der am 30. September 2026 veröffentlichten ersten Schätzung von Destatis lagen die Verbraucherpreise 3,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Gegenüber August 2026 stiegen sie voraussichtlich um 0,6 Prozent.
- Gesamtinflation: +3,3 Prozent gegenüber September 2025
- Monatsvergleich: +0,6 Prozent gegenüber August 2026
- Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie: +2,4 Prozent
- Energiepreise: +14,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat
Die Energiepreise erhöhten sich damit stärker als in den beiden Monaten zuvor. Destatis nennt für August einen Anstieg von 10,5 Prozent und für Juli 8,3 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat.
Warum die persönliche Teuerung anders aussehen kann
Der Verbraucherpreisindex bildet einen durchschnittlichen Warenkorb mit rund 700 Güterarten ab. Wie stark ein Haushalt die Preisentwicklung spürt, hängt davon ab, wofür er sein Geld ausgibt. Wer einen großen Anteil des Budgets für Energie, Mobilität oder Wohnen aufwendet, kann eine andere persönliche Teuerungsrate erleben als der statistische Durchschnitt.
Auch die Kerninflation von 2,4 Prozent ist kein eigener Rechnungsbetrag. Sie zeigt, wie sich die Preise entwickeln, wenn die besonders schwankungsanfälligen Bereiche Nahrungsmittel und Energie herausgerechnet werden.
Was Haushalte jetzt prüfen können
- Strom-, Gas- und Heizkosten getrennt von anderen Haushaltsausgaben beobachten.
- Abschläge nicht allein wegen der allgemeinen Inflationsrate ändern, sondern anhand von Verbrauch und Tarif berechnen.
- Bei Preisvergleichen Vertragslaufzeit, Grundpreis, Arbeitspreis und mögliche Boni gemeinsam betrachten.
- Für die eigene Belastung mehrere Monatsausgaben vergleichen, statt aus einer einzelnen Rechnung einen allgemeinen Trend abzuleiten.
Die vorläufigen Daten können mit der späteren endgültigen Veröffentlichung noch angepasst werden. Für indexgebundene Verträge ist deshalb stets der dort vereinbarte Index und der maßgebliche Veröffentlichungsstand entscheidend.
Quelle und Stand
Quelle: Statistisches Bundesamt – Verbraucherpreisindex. Veröffentlichung der vorläufigen Septemberdaten: 30. September 2026; Berichtsmonat: September 2026. Stand dieses Beitrags: 2. Oktober 2026.
