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Ratgeber
Beim Einkauf sollen zwei einheitliche EU-Kennzeichnungen die Rechte bei mangelhaften Waren verständlicher machen. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben. Entscheidend bleibt die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und einer zusätzlichen Herstellergarantie.
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