Mehr Grundfreibetrag und Kindergeld, zugleich ein kleinerer Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Die Bundesregierung hat ihre Einkommensteuerreform 2027 in den Bundestag eingebracht. Am 8. Oktober 2026 fand die erste Lesung statt. Beschlossen ist das Paket noch nicht.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs
- Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen.
- Für 2028 ist nach dem Entwurf eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen.
- Das Kindergeld soll ab Januar 2027 auf 267 Euro und ab Januar 2028 auf 272 Euro pro Monat steigen.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro erhöht werden.
- Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von 20 auf 15 Prozent sinken; der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro zurückgehen.
Was im Bundestag tatsächlich passiert ist
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Das bedeutet: Die genannten Beträge stammen aus der aktuellen Regierungsvorlage, können sich im parlamentarischen Verfahren aber noch ändern.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bezifferte die Entlastung einer Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen in der Debatte auf bis zu 600 Euro im Jahr. Das ist eine politische Modellrechnung, keine allgemeine Auszahlungszusage. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse, Kinderzahl und absetzbaren Ausgaben ab.
Grundfreibetrag und Kindergeld
Der Grundfreibetrag markiert den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleiben soll. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 216 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027. Gleichzeitig soll der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.828 auf 7.128 Euro steigen. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung nennt die Vorlage einen Gesamtbetrag von 10.056 Euro.
Beim Kindergeld plant die Bundesregierung zwei Stufen: 267 Euro monatlich ab Januar 2027 und 272 Euro ab Januar 2028. Auch diese Werte gelten erst, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren erfolgreich durchlaufen hat.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll steigen
Der Pauschbetrag für Werbungskosten soll nach dem Entwurf von 1.230 auf 1.430 Euro angehoben werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für diesen Betrag keine einzelnen beruflichen Ausgaben nachweisen. Wer höhere Werbungskosten geltend macht, muss sie weiterhin belegen können.
Außerdem sollen die maximal berücksichtigten Stundenlöhne für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge ab 2027 von 50 auf 75 Euro steigen. Für Nachtarbeit soll der Höchstbetrag bei 50 Euro bleiben.
Handwerkerbonus: Geplante Kürzung gegenrechnen
Während mehrere Freibeträge steigen sollen, sieht der Entwurf bei Handwerkerleistungen eine Kürzung vor. Statt 20 Prozent sollen nur noch 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen berücksichtigt werden. Der jährliche Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken.
Wer 2027 eine Renovierung plant, sollte daraus noch keine voreiligen Entscheidungen ableiten. Maßgeblich sind die endgültige Gesetzesfassung, das Leistungsdatum und die später geltenden steuerlichen Voraussetzungen. Eine individuelle Steuerberatung kann der Überblick nicht ersetzen.
Was Haushalte jetzt tun können
- Die erste Lesung nicht mit einem Beschluss verwechseln.
- Für die Haushaltsplanung mit den derzeit geltenden Beträgen rechnen, bis das Gesetz verabschiedet und verkündet ist.
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Handwerkerleistungen weiterhin vollständig aufbewahren.
- Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die persönliche Wirkung anhand des zu versteuernden Einkommens prüfen.
Quellenstand: 12. Oktober 2026. Primärquelle: Deutscher Bundestag, Bericht zur ersten Lesung vom 8. Oktober 2026 sowie Gesetzentwurf 21/8235.
