Das Oberlandesgericht Hamm hat Preisänderungsklauseln von E.ON Energy Solutions in drei Fernwärmegebieten für unwirksam erklärt. Für angemeldete Kunden ist das ein wichtiger Zwischenschritt – eine automatische Rückzahlung löst das Urteil vom 12. Oktober 2026 jedoch nicht aus.
Welche Gebiete das Urteil erfasst
Das Urteil betrifft nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes. Das Aktenzeichen beim Oberlandesgericht Hamm lautet 2 VKl 1/23; verkündet wurde die Entscheidung am 12. Oktober 2026.
Gegenstand des Verfahrens sind Formeln, mit denen E.ON laufende Fernwärmepreise anpasst. Solche Preisänderungsklauseln sind nicht generell unzulässig. Sie müssen aber die rechtlichen Anforderungen erfüllen und geeignete Faktoren verwenden. Der vzbv hatte geltend gemacht, die verwendeten Formeln würden diesen Vorgaben nicht genügen. Für die drei genannten Gebiete folgte das Gericht dieser Kritik.
Warum Betroffene noch kein Geld erhalten
Die Sammelklage ist eine Musterfeststellungsklage. Das Gericht stellt dabei Rechtsfragen verbindlich fest, zahlt aber keine individuellen Beträge aus. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, können angemeldete Verbraucher die Feststellungen nutzen, um zu viel gezahlte Beträge geltend zu machen. Wie hoch ein möglicher Anspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Vertrag und den Abrechnungen ab.
Wichtig ist außerdem: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der vzbv als auch E.ON können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der vzbv hat bereits angekündigt, den BGH anzurufen, weil das Oberlandesgericht die Unwirksamkeit nicht für alle von der Klage erfassten Versorgungsgebiete festgestellt hat.
Anmeldung ist nicht mehr möglich
Wer sich bereits in das Klageregister eingetragen hat, bleibt nach Darstellung des vzbv angemeldet. Die Verjährung der erfassten Ansprüche bleibt gehemmt, solange das Verfahren läuft. Neue An- oder Abmeldungen sind dagegen nicht mehr möglich: Das Register wurde am 14. September 2026 geschlossen. Dieses Datum ist eine abgelaufene Frist und darf nicht mit dem Urteilstag verwechselt werden.
Was registrierte Fernwärmekunden jetzt prüfen sollten
- Bewahren Sie Fernwärmevertrag, Preisblätter, Jahresabrechnungen und Schreiben zu Preisänderungen vollständig auf.
- Notieren Sie, für welches Versorgungsgebiet der Vertrag gilt. Entscheidend ist nicht allein der Wohnort, sondern das konkrete Netz.
- Kontrollieren Sie Mitteilungen des Bundesamts für Justiz beziehungsweise des Klageregisters und die Verfahrensinformationen des vzbv.
- Ziehen Sie nicht eigenmächtig Beträge von laufenden Abschlägen ab. Bei Unklarheiten kann eine individuelle Rechtsberatung sinnvoll sein.
- Seien Sie vorsichtig mit Dienstleistern, die gegen Vorkasse eine sichere Rückzahlung versprechen. Der weitere Ausgang des Verfahrens ist offen.
Was für die übrigen Versorgungsgebiete gilt
Die Sammelklage umfasst nach der veröffentlichten Übersicht zahlreiche weitere Netze in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen. Für diese Gebiete ist die vom vzbv angestrebte Feststellung bislang nicht erreicht. Die angekündigte Revision soll klären, ob die rechtliche Bewertung weiter gefasst werden muss.
Daraus folgt: Das Urteil ist weder eine pauschale Entscheidung über sämtliche Fernwärmepreise von E.ON noch eine allgemeine Rückzahlungsgarantie. Es betrifft konkrete Preisformeln, bestimmte Gebiete und die im Register angemeldeten Personen. Weitere Schritte hängen vom Revisionsverfahren und später von der individuellen Anspruchsdurchsetzung ab.
Quelle und Stand
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage-Urteil zu E.ON-Fernwärme, veröffentlicht am 12. Oktober 2026
Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
